Berufsbezogene Sprachkurse
gemäß §4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a/1b/1c der Verordnung über berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
mit dem AVG-Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder einer Berechtigung nach § 45 Abs.1 S.1 Nr.1a/1b/1c von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter.
Die Sprachkurse sind mit besonderem Förderbedarf besonders in der deutschen Sprache auf dem Niveau:
- Deutsch B1 mehr Information
- Deutsch B2 mehr Information
Unsere Sprachkurse und Prüfungen werden nach europäisch einheitlichen Standards durchgeführt.
Als Nachweis ihrer Sprachkenntnisse erhalten Sie international anerkannte Zertifikate für Studium, Ausbildungs- und Arbeitsplatz.
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